Zeitschriften-Auslage für Coiffure wieder erlaubt

Das Schutzkonzept des Verbands coiffureSUISSE beinhaltete bis Mitte Juli eine Empfehlung zur Nicht-Auslage von Zeitschriften. Diese Leitlinie wurde am 15. Juli 2020 auf schriftliche Anfrage beim Verband zurückgenommen. Zeitschriften sind daher in Ihrem Salon wieder ohne Einschränkungen anzubieten.

Eine bisherige Empfehlung im Umgang mit Zeitschriften im öffentlichen Bereich wurde vom Schweizer Bundesrat bereits Anfang Juni 2020 aufgehoben. Somit bestand auch für die Leitlinie „keine Zeitschriften auszulegen“ keinerlei Grundlage mehr.

Der Verband ist dieser Tatsache nun nachgekommen und hat sein Schutzkonzept überdacht und entsprechend aktualisiert. Zeitschriften dürfen ohne besondere Schutzmaßnahmen ausgelegt werden. Das aktuelle Konzept können Sie hier einsehen: https://coiffuresuisse.ch/news-media/coronavirus/ 

Wir freuen uns daher sehr darauf, fortan wieder alle Coiffure in der Schweiz beliefern zu können. Schreiben Sie uns gerne direkt an, wenn Sie Ihren Bezug noch nicht wieder aufgenommen haben.